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Tierzahnarzt zum Thema Zahnfraktur

Abgebrochene Zähne müssen in jedem Fall tierzahnärztlich behandelt werden. Je nachdem, wie und wo der Zahn abgebrochen ist, unterscheidet man eine unkomplizierte Fraktur von einer komplizierten Fraktur.
Je nach Frakturtyp ist die Behandlung unterschiedlich. Auch das Alter des Tieres spielt eine Rolle, da bei Milchzähnen bzw. teils auch bei bleibenden Zähnen, die noch in der Entwicklung sind, eine spezifische Versorgung des abgebrochenen Zahns notwendig ist. Dies ist z. B. bei allen Hunden im Alter von < 2 Jahren der Fall.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Zeitpunkt der Zahnfraktur. Nicht immer wird das auslösende Trauma direkt beobachtet, daher handelt es sich oft bei vermeintlich frischen Zahnfrakturen tatsächlich doch um eine ältere Fraktur, wobei der Zahn und manchmal auch der Kieferknochen bereits infiziert sein können. In solchen Fällen kann aber dennoch versucht werden, den Zahn zu „retten“, d. h. zu erhalten. Besonders wichtig ist die Zahnerhaltung v. a. für alle „Dogs with Jobs“ (Sport-, Dienst- und Gebrauchshunde), die besonders die Eckzähne (Canini) für ihre Einsätze benötigen.
Bei einer unkomplizierten Fraktur bricht nur ein kleiner Teil des Zahns ab. Die sog. Zahnpulpa, die den Zahnnerv, Blutgefäße und Bindegewebe enthält, ist bei einer geschlossenen, unkomplizierten Zahnfraktur zwar nicht eröffnet, der Zahn wird aber dennoch schmerzempfindlich, da die Schutzschicht des Zahns, der Zahnschmelz, verloren geht. Das darunter liegende Dentin ist porös und leitet mechanische und auch thermische Reize direkt an den Zahnnerv weiter. Durch die an die Poren anschließenden kleinen Dentinkanälchen können Bakterien wie auf einer Rutschbahn in das Innere des Zahns gelangen. Die Folge ist eine Infektion des Zahns, die bis in den Kieferknochen aufsteigen kann.

Aus diesem Grund ist auch bei vermeintlich kleinen Absplitterungen, die als Schmelzfrakturen bezeichnet werden, und bei allen geschlossenen Frakturen eine Behandlung notwendig. Diese verhindert eine Schmerzempfindlichkeit und senkt das Risiko für Infektionen. Dies gilt auch für Milchzähne, da eine Infektion des Milchzahns den sich unter diesem entwickelnden bleibenden Zahn schädigen kann.
Bei einer komplizierten Zahnfraktur kommt es zu einer direkten Eröffnung der Zahnpulpa. Der Zahnnerv liegt frei, und es kommt zu einer Blutung aus dem verletzten Zahn (was häufig aber nicht sofort bemerkt wird). Eine offene Zahnfraktur ist anfangs sehr schmerzhaft, manche Tiere speicheln und haben Probleme bei der Futteraufnahme. Unbehandelt kommt es immer zu einer Infektion und zu einem langsamen, mit Zahnschmerzen einhergehenden Absterben des Zahns sowie zu weiteren Komplikationen (s. u.). Leider zeigen nicht alle betroffenen Tiere, dass sie Zahnschmerzen haben, sodass viele Infektionen zunächst über Wochen bis Monate unbemerkt verlaufen oder aber aufgrund der vermuteten Schmerzlosigkeit kein Behandlungsbedarf vermutet wird. Dies führt oft zu verschleppten, chronisch-eitrigen Infektionen, die zu einer Fistelbildung und/oder zu einer ebenfalls chronisch verlaufenden, eitrigen Infektion des Kieferknochens führen können.

Allein schon wegen der Schmerzhaftigkeit, aber v. a. auch zur Vermeidung von Infektionen, Zahnabszessen sowie Fisteln und dem damit unvermeidlichen Zahnverlust muss der Zahn also möglichst zeitnah wurzelbehandelt werden. Durch eine Wurzelkanalfüllung können wichtige Zähne lebenslang schmerzfrei erhalten werden, daher gilt die Wurzelbehandlung derzeit als Therapie der 1. Wahl. Eine Extraktion des Zahnes wird nur im begründeten Ausnahmefall durchgeführt, etwa bei spezifischen Frakturtypen, Wurzelfrakturen oder Infektionen des Kieferknochens mit Abszessbildung und/oder Fistel. Vor der Extraktion kann wie beim Menschen ggf. noch eine Wurzelspitzenresektion versucht werden, um einen besonders wichtigen Zahn zu erhalten.

Auch abgebrochene Milchzähne müssen übrigens unbedingt zeitnah versorgt werden, da eine Infektion den bleibenden Zahn nachhaltig schädigen kann!
Bei Katzen gelten im Prinzip dieselben o. g. Grundsätze für die Versorgung von Zahnfrakturen. Allerdings ist bei Katzen in jedem Fall zu prüfen, ob eine FORL vorliegt. Ist die FORL Ursache der Zahnfraktur, könnte theoretisch durch eine Füllung allenfalls temporär eine Erhaltung des Zahnrestes erfolgen. Empfohlen wird der Zahnerhalt von an FORL erkrankten Zähnen allerdings grundsätzlich nicht und ist auch nicht sinnvoll. Die korrekte Therapie für infolge einer FORL-Erkrankung abgebrochener Katzenzähne ist in der Regel die Extraktion nach vorherigem Zahnröntgen.

Selbstverständlich können auch Katzen sich bei einem Sturz einen gesunden Zahn abbrechen, etwa einen Eckzahn. Dieser kann dann wie beschrieben durch eine Wurzelbehandlung korrekt versorgt und damit erhalten werden. Auch eine spätere Überkronung ist möglich, falls diese gewünscht wird. Medizinisch notwendig ist die Überkronung jedoch auch für freilaufende Mäusefänger nicht, da der Mäusefang auch mit einem kürzeren Eckzahn sehr gut möglich ist. Wichtig ist jedoch auch bei der Katze, durch eine Wurzelfüllung chronischen Zahnschmerzen und Infektionen vorzubeugen bzw. diese zu behandeln.
Eine Überkronung von Zähnen ist grundsätzlich möglich. Diese ist jedoch mit einem vergleichsweise hohen Aufwand verbunden, die den Aufwand beim Menschen sogar deutlich überschreiten kann. Die Haltbarkeit einer Zahnkrone kann je nach Art des überkronten Zahns, Temperament und Lifestyle des Tieres sehr unterschiedlich sein.

Eine interessante Studie der Davis University aus Kalifornien hat gezeigt, dass Polizeihunde mit abgebrochenen, ordnungsgemäß zahntierärztlich versorgten (d. h. wurzelbehandelten) Canini auch ohne Zahnkrone ihre Arbeit im Schutzdienst ohne Probleme verrichten können. Aus diesem Grund wird in Fachkreisen derzeit diskutiert, ob Überkronungen bei Tieren aus tierärztlicher Sicht in jedem Fall empfehlenswert sind. Gleiches gilt für Zahnimplantate, die bei Hunden und Katzen aufgrund der anatomischen Gegebenheiten noch keinen Eingang in die zahntierärztliche Versorgung gefunden haben. Dies gilt auch für andere Methoden des Zahnersatzes, der für unsere Vierbeiner derzeit leider noch nicht zur Verfügung steht.
Wenn Ihr Tier sich einen Zahn abgebrochen hat, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an uns. Unsere Fachtierärztliche Praxis für Kleintiere ist von der Tierärztekammer Niedersachsen als Fachpraxis für Tierzahnheilkunde anerkannt. Ihr Tier wird bei uns ausschließlich von einer Spezialistin für Tierzahnheilkunde behandelt, die zusätzlich zu ihren Fachtierarzttiteln eine offizielle Zusatzbezeichnung und damit Zusatzausbildung für das Fachgebiet „Zahnheilkunde bei Tieren“ besitzt. Diese Zusatzausbildung beinhaltet neben einer vierjährigen Weiterbildung auch den Nachweis einer in der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung festgelegten Anzahl an erfolgreich durchgeführten Behandlungen bei verschiedenen Tierarten und schließt mit einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Tierärztekammer ab.

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